Anton Hofbauer

Direktor der Landestaubstummenanstalt München

geb.: 18.02.1865

gest.: 27.08.1957

Amtzeit: 1910-1932

Am 1.10.1932 trat Direktor Anton Hofbauer wegen Erreichung der gesetzlichen Altergrenze in den dauernden Ruhestand.

Seit 16.01.1887 stand er als Lehrer, vom 01.04.1899 an als Vorstand der Kreistaubstummenanstalt in Straubing im Dienste, der Gehörlosenbildung. Durch Min.-Entschluss wurde er mit Wirkung vom 16.04.1910 zum Direktor der Landestaubstummenanstalt in München berufen. In jahrzehntelanger Tätigkeit hatte sich Direktor Hofbauer der erziehlichen und unterrichten. Als eine seiner vordringlichsten und wichtigen Aufgaben galt ihm die Verwaltung des Internates, eines voll besetzen Kinderheimes.

Im Verein mit seiner Gattin war er stets darauf bedacht, den Zöglingen das Elternhaus nach Möglichkeit zu ersetzen, für ihre leiblichen und seelischst an die Anstalt zurück, in der sie unter Direktor Hofbauers Leitung die schönste Zeit zurück, ihre Kindheit und Jugend, heiter und sorglos verbrachten.

Schon bald nach Behrnahme der Direktion der Landestaubstummenanstalt war Hofbauer auf den organisationischen Ausbau dieser Anstalt tatkräftig bedacht, Es g lang ihm, eine Vermehrung der Zahl der Freiplätze aus oberbayerischen Kreismitteln von 23 auf 35 im Jahr 1912 und auf 45 im Jahre 1914 zu erwirken. Ebenso veranlasste er die maßgebenden Stellen zur Bewilligung der erforderlichen Mittel zwecks Einführung des 8. Schuljahres mit einer eigenen Lehrstelle sowie zur Erhöhung der Zahl der Turn-, Zeichen- und Handarbeitsstunden, also zur Vermehrung der Abteilungen des für taubstumme Schüler so wichtigen Fachunterrichtes.

Den Ausbau der Grundsgereichung der Lehrmittelsammlung und der wissenschaftlichen Bücherei. Wenn gar manche seiner Wünsche trotz aller Vorarbeit nicht in Erfüllung gingen, es sei nur an die Einführung des gesetzlichen Schul- und Anstaltszwanges für taubstumme Kinder in Bayern und Pfalz erinnert, so erwiesen sich eben die Zeitverhältnisse stärker als seine fortschrittlichen Bestrebungen. Die schulische Arbeit in allen Klassen vollzog sich nach einem von Direktor Hofbauer zugrunde gelegten Lehrplanentwurf, der in zahlreichen Beratungen wie in praktischer Zusammenarbeit der Lehrkräfte feste Prägung erhielt und den methodischen Anforderung der Zeit völlig entsprach.

Bald nach Ausbruch des Weltkrieges erteilte er ertaubten Soldaten Absehunterricht, weshalb er in Anerkennung seiner erfolgreichen Tätigkeit im Jahr 1916 war Direktor Hofbauer ein Arbeitsgebiet übertragen, das sich mit seiner reichen berufstündlichen Erfahrung und seinem mit umfassender Literaturkenntnis verbundenen tiefgründigen Willen auf einen größeren Kreis von künftigen Fachgenossen befruchtend wirken. Hauptsächlich seiner Anregung ist es zuzuschreiben, dass im Jahre 1914 die bayerische Taubstummenlehrerbildung durch die neue Prüfungsordnung umgestaltet wurde, wodurch die Ausbildung der Taubstummenlehrer und -lehrerinnen Bayerns, die bisher nur provorisch geregelt war und auf einer nichtveröffentlichten Ministerial-Entschließung beruhte, öffentlich-rechtlichen Charakter erhielt. Ergänzungen und nicht unwesentliche Abänderungen brachte sodann die Prüfungsordnung von 1925.

Die so gesteigerte berufswissenschaftliche Ertüchtigung des Lehrernachbreit als Taubstummenlehrer gestanden war und außerdem über reiche Kenntnisse fremder Sprachen verfügte, besaß er großes Verständnis für die ungeheuren Schwierigkeiten, die der künstliche Spracherlernungsvorgang der Taubstummen für Schüler und Lehre auf Schritt und Tritt mit sich bringt, Durch Anregungen, die er besonders jüngeren Fachgenossen reichlich bot, durch Achtung der Freiheit der Lehrerpersönlichkeit, die er erfahrenen Praktikern zuteil werden ließ, trug er zur Erhöhung der Berufsfreude all seiner Mitarbeiter und damit zur Hebung und Sicherung ihrer schulischen Erfolge ganz erheblich bei. Mögen die Jahre, die Direktor Hofbauer im wohlverdienten Ruhestand verbringt, recht zahlreich und in jeder Hinsicht gesegnet sein!

(Quelle: Jahresbericht der Landestaubstummenanstalt München1927/ 37)

Anton Hofbauer war mit der Taubstummenlehrerin Luise Neumann im Jahr 1912 verheiratet und seine Ehe blieb kinderlos. Seine Frau Luise starb schon ein Jahr später nach seiner Pension 1932.

Das Schicksal wollte es, dass er trotz hohen Alters im September 1946 von der Regierung von Niederbayern und der Oberpfalz die Verwaltung seiner früheren Kreistaubstummenanstalt Straubing übertragen erhielt, die während des Krieges als Lazarett und nach dem Kriege als Seuchenkrankenhaus für Geschlechtskranke verwendet war und deren Lehrerkräfte infolge des Entnazifizierungsgesetzes dienstentlassen waren.

Nach mehr als 1 ½jährigen Bemühungen gelang es ihm, das Seuchenkrankenhaus in ein anderes Gebäude verlegt und die Kreistaubstummenanstalt im Mai 1948 unter Wiederherstellung von fast sämtlichen Lehrkräfte und Berufung Dr. Hofmarksrichters zum Direktor ihrem Erziehungs- und Unterrichtszweck zurückgegeben wurde.

Infolge Zerstörung seiner Wohnung (Haydnstrasse 10, gegenüber des Gartens der Landesgehörlosenschule, Goethestrasse 70) in München im Jahr 1944 durch Bombenschaden verbrachte er die Jahre 1944 bis Oktober 1948 auf dem großväterlichen Gute in dem Dorf Gosserdorf im Bayerischen Walde, um im Jahr 1948 nach München zurückzukehren, wo er im Altersheim im Jahr 1957 verstarb.

Quelle: Neue Blätter für Taubstummenbildung, 4.Jahrgang Nr. 4 und 5, Januar/Februar 1950


zurück